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BGH: Erbengemeinschaft als Vermieter

Der Bundesgerichtshof hat am 17.03.2015 (VIII ZR 298/14) entschieden, dass das Schriftformerfordernis des § 550 BGB gewahrt ist, wenn die vermietenden (mit-) Erben aus der Vertragsurkunde bestimmender sind. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Erblasserin (ehemalige Grundstückseigentümerin) namentlich bekannt ist. Ihre Erben können sodann aus der Vertragsurkunde und dem Grundbuch unproblematisch ermittelt werden.