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LG Saarbrücken: Unterlassungsansprüche bei virtueller Grabstätte

Saarbrücken: Das Landgericht Saarbrücken entschied am 14.02.2014 (13 S 4/14), dass ein Unterlassungsanspruch nur bzgl. ehrverletzender, unrichtiger Aussagen besteht. Äußerungen Dritter in „virtueller Grabstätte“ mit Kondolenzfunktion können nicht generell untersagt werden.