Das Oberlandesgericht Naumburg entschied am 12.03.2015 (2 Wx 45/14), dass eine Ehe zwischen „Geschwistern“, die nicht blutsverwandt sind, sondern zwischen denen eine rechtliche Verwandtschaft durch Adoption begründet wurde, zulässig ist. Bei einer Erwachsenenadoption durch den Schwiegervater werden die Eheleute wegen der nach § 1770 Abs. 1 BGB eingeschränkten Wirkung der Adoption auch im rechtlichen Sinne nicht zu Geschwistern.